Schulkonferenzen
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Konferenzen in der Schule (§ 37 der Thür. Schulordnung)
Schulkonferenz
- Vorsitz: Direktor - er hat kein Stimmrecht
- Mitglieder: 3 Lehrer, 3 Eltern, 3 Schüler (gewählt von den u.g. Konferenzen)
- wird für zwei Jahre gewählt
- entscheidet über die Organisationsformen und äußeres Erscheinungsbild (z.B. Name) der Schule, über Schülerbeförderung, Baumaßnahmen, Verhaltenregeln, Hausordnung, Pausenversorgung, Haushaltsmittel der Schüler, Konflikte, Klassenbildung, Kursdifferenzierung
Lehrerkonferenz
- Vorsitz: Direktor
- Mitglieder: alle Lehrer, die an der Schule eigenverantwortlich unterrichten
- Beratung über alle wichtigen Fragen der Eriehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu beraten und zu beschließen
Klassensprecherversammlung (Schülervertretung)
- Vorsitz: ein gewählter Schüler
- Mitglieder: alle Klassensprecher und ihre Stellvertreter
- berät über die Mitwirkung und Probleme der Schüler
- wählt jedes Jahr den Vertrauenslehrer (§29)
- bereitet die Schülerversammlung (alle Schüler) vor, die einmal im Schuljahr stattfinden kann
Klassenkonferenz
- Vorsitz: Klassenlehrer; bei Ein- und Umstufungen oder Versetzung der Direktor
- Mitglieder: Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten
- berät über die pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen bzw. über die Ein- und Umstufungen oder Versetzung einzelner Schüler
Fachkonferenz
- Vorsitz: ein gewählter Lehrer
- Mitglieder: Lehrer, die in dem Fach die Lehrbefähigung haben bzw. in diesem Fach unterrichten
- Behandlung von Angelegenheiten eines Unterrichtsfaches oder einer Fächergruppe (verwandte Fächer)
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