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Mittwoch, 06 Dezember 2023
Schulkonferenzen E-mail Print

Konferenzen in der Schule (§ 37 der Thür. Schulordnung)

Schulkonferenz

  • Vorsitz: Direktor - er hat kein Stimmrecht
  • Mitglieder: 3 Lehrer, 3 Eltern, 3 Schüler (gewählt von den u.g. Konferenzen)
  • wird für zwei Jahre gewählt
  • entscheidet über die Organisationsformen und äußeres Erscheinungsbild (z.B. Name) der Schule, über Schülerbeförderung, Baumaßnahmen, Verhaltenregeln, Hausordnung, Pausenversorgung, Haushaltsmittel der Schüler, Konflikte, Klassenbildung, Kursdifferenzierung

Lehrerkonferenz

  • Vorsitz: Direktor
  • Mitglieder: alle Lehrer, die an der Schule eigenverantwortlich unterrichten
  • Beratung über alle wichtigen Fragen der Eriehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu beraten und zu beschließen

Klassensprecherversammlung (Schülervertretung)

  • Vorsitz: ein gewählter Schüler
  • Mitglieder: alle Klassensprecher und ihre Stellvertreter
  • berät über die Mitwirkung und Probleme der Schüler
  • wählt jedes Jahr den Vertrauenslehrer (§29)
  • bereitet die Schülerversammlung (alle Schüler) vor, die einmal im Schuljahr stattfinden kann

Klassenkonferenz

  • Vorsitz: Klassenlehrer; bei Ein- und Umstufungen oder Versetzung der Direktor
  • Mitglieder: Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten
  • berät über die pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen bzw. über die Ein- und Umstufungen oder Versetzung einzelner Schüler

Fachkonferenz

  • Vorsitz: ein gewählter Lehrer
  • Mitglieder: Lehrer, die in dem Fach die Lehrbefähigung haben bzw. in diesem Fach unterrichten
  • Behandlung von Angelegenheiten eines Unterrichtsfaches oder einer Fächergruppe (verwandte Fächer)

Last Updated ( Donnerstag, 27 September 2007 )